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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von DONI, insbesondere Hauswartung, Reinigungs-, Garten-, Winterdienst-, Entsorgungs-, Maler- und Kleinreparaturarbeiten. Sie sind Bestandteil aller Offerten und Verträge. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn DONI sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Offerten von DONI sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme der Offerte (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

Massgebend für Art und Umfang der Leistungen ist die Offerte bzw. die Auftragsbestätigung. Zusätzlich gewünschte oder infolge nicht erkennbarer Umstände notwendige Mehrleistungen werden nach Aufwand zu den üblichen Ansätzen von DONI verrechnet. DONI ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer beizuziehen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; es wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet (Art. 104 OR). Pro Mahnung kann eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben werden. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Zahlungsverzug ist DONI berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt auf eigene Kosten dafür, dass:

Verletzt der Kunde diese Pflichten, kann DONI den daraus entstehenden Mehraufwand verrechnen. Für Schäden, die auf unterlassene oder unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt DONI keine Haftung.

6. Termine, Absagen und Zugang

Vereinbarte Termine können vom Kunden bis 24 Stunden vor dem Einsatz kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage oder wenn der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin nicht gewährt wird (Leerfahrt), kann DONI den entstandenen Aufwand, höchstens jedoch den Wert des vereinbarten Einsatzes, in Rechnung stellen.

7. Ausführung und Mängelrüge

DONI erbringt die Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt. Beanstandungen sind DONI unverzüglich, spätestens jedoch innert 3 Arbeitstagen nach Leistungserbringung, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. DONI hat in jedem Fall zunächst das Recht, gerügte Mängel innert angemessener Frist nachzubessern. Weitergehende Ansprüche bestehen erst, wenn die Nachbesserung fehlschlägt.

8. Winterdienst

Der Winterdienst erfolgt gemäss vereinbartem Leistungsbeschrieb bzw. Tourenplan. Ein Anspruch auf dauernd schnee- und eisfreie Flächen besteht nicht. Bei ausserordentlichen Wetterlagen (z. B. anhaltender starker Schneefall, Eisregen) erbringt DONI die Leistungen nach bestem Bemühen; Verzögerungen begründen keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

9. Haftung

DONI haftet unbeschränkt für Schäden, die durch DONI vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Hilfspersonen wird im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

Schäden sind DONI unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innert 5 Arbeitstagen nach dem betreffenden Einsatz, schriftlich oder per E-Mail zu melden.

10. Dauerverträge und Kündigung

Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Hauswartung, Unterhaltsreinigung, Gartenpflege im Abonnement) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.

11. Abwerbung von Personal

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während 6 Monaten nach Vertragsbeendigung keine Mitarbeitenden von DONI direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Zustimmung von DONI anzustellen. Bei Verletzung dieser Pflicht schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 5000.– pro Fall; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

12. Datenschutz

DONI bearbeitet Personendaten des Kunden nur zur Vertragsabwicklung und gemäss der Datenschutzerklärung.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von DONI (Kloten), soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände – insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten – etwas anderes vorsehen.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. DONI kann diese AGB anpassen; für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.